Das war ja eigentlich schon lange klar. Facebook hat diese Verachtung sogar schriftlich gegenüber einem Wiener Gericht dargelegt. Entgegen der selbst geübten Praxis des maßlosen Datensammelns verweigert die Datenkrake fb, dass deren Schriftsatz veröffentlicht werden darf. Natürlich kann man aus der Gegenäußerung des Klägers lesen, wie dort von fb argumentiert wird.
Und das reicht mir jetzt. Ich werde meine Facebook Aktivitäten (auch die der Kanzlei) einstellen. Man kann dann mit mir bzw. der Kanzlei gerne über die jeweiligen Blogs in Kontakt treten.